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Schuldnerberater helfen bei Umsetzung der Insolvenzrechtreform. Insolvenz 3 Jahre Hamburg

Regelinsolvenz Hamburg - Insolvenz für Selbständige 3 Jahre

Schuldnerhilfe bei Insolvenz mit Beratung - Hamburg

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Regelinsolvenz Hamburg

Am 17.12.2020 wurde eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Privatinsolvenz wird damit für alle Schuldner auf drei Jahre verkürzt. Es ist keine Rückzahlung von 35 % mehr nötig, um die Insolvenz zu verkürzen. Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden - Insolvenz 3 Jahre Hamburg

 

Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.

Viele Menschen mit Schulden fragen sich derzeit, ob die Verkürzung der Insolvenz auch für sie positiv ist. Die Antwort ist in vielen Fällen: Ja. Denn nun ist das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene der beste Weg aus den Schulden. Insolvenz für Selbständige, Freiberufliche mit 3 Jahre Restschuldbefreiung. Schuldner- und Insolvenzberatung Hamburg Hilfe bei Insolvenz anmelden, Info Ablauf einer Regelinsolvenz mit 3 Jahre Restschuldbefreiung - Regelinsolvenz Hamburg. Kontaktieren Sie uns gerne jetzt für eine kostenlose Erstberatung zur Entschuldung.

 

Eine mögliche Restschuldbefreiung bietet sich allen natürlichen Personen. Dabei ist es völlig irrelevant, welche berufliche Tätigkeit Sie ausgeübt haben oder derzeit noch ausüben. Voraussetzung ist jedoch die Durchführung eines vorherigen Insolvenzverfahrens.

 

Information zum Ablauf einer Privatinsolvenz und Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung - Insolvenz 3 Jahre Hamburg

Infos zu Restschuldbefreiung

Insolvenz für Selbständige 3 Jahre - RA:

Den Ablauf erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Dazu verschaffen wir uns mit Ihnen zusammen als Erstes einen Überblick.

Wir versuchen für Sie außergerichtlich eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Dazu sind wir verpflichtet und das ist die Voraussetzung für das Insolvenzverfahren. Sollte das nicht gelingen erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die ebenfalls eine Voraussetzung auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren ist. Damit können Sie beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen - Insolvenz 3 Jahre Hamburg

Sollten Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen, so besteht seit 1.10.2020 die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren zu erhalten

 

Schuldnerberater helfen - Direktkontakt

Bei der RA Schuldenbereinigung in Hamburg finden Sie kompetente und freundlichen Ansprechpartner. Wir sind eine „zugelassene Person nach InsO §§ 305“.
Raus aus den Schulden auch ohne Insolvenz mit einer bezahlbaren Rate und einen Insolvenzplan!
Wir versuchen gerne Ihnen aus den Schulden zu helfen ohne Insolvenz. Dazu benötigt man ein Insolvenzplan und eine monatliche Rate die sie aufbringen müssen. Persönliche Beratung bei uns Im Büro oder telefonisch.

Rechtsanwalt Alexander Schewtschenko
Vierlandenstr. 31, 21029 Hamburg

Tel.: 040 - 2984 1407 77    Mailkontakt: termin@anfrage-ras.de

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Insolvenzberatung - Hamburg und Umland

Unsere Hilfe bieten wir auch für alle Bezirke an wie Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek sowie deren Stadtteile - Insolvenz 3 Jahre Hamburg.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen!

Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Wenn es notwendig ist,helfen wir Ihnen bei Ihrer Verbraucherinsolvenz.
Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Paragraphendschungel des Insolvenzverfahrens sowie bei der Erhöhung Ihres Freibetrages auf dem Pfändungsschutzkonto. Schuldner-Hotline   0800 - 299 39 99   Insolvenz 3 Jahre Hamburg