+ Ihre Schuldendrohen Sie zu erdrücken?
+ Sie haben sich völlig verschuldet und können nachts nicht mehr richtig schlafen?
+ Und haben völlig den Überblick verloren?
Unsere kompetente Schuldnerberatung steht Ihnen bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wir verhandeln mit den Gläubigern, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wir helfen Ihre monatliche Belastung zu verringern.
Ihre Schuldnerberatung verschafft Ihnen den erforderlichen Überblick über Ihre Finanzen und zeigt Ihnen den Weg aus Ihrer Privatinsolvenz und Ihren Schulden. Wir von der Schuldnerberatung zeigen Ihnen die ersten Schritte auf diesem Weg und Sie erfahren, wie Sie mit Mahnung, Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen umgehen können. Darüber hinaus geben wir Ihnen die notwendige Rechtssicherheit!
Schuldnerhilfe von Berater bei Schulden ohne Wartezeit. Pfändungsrechner kostenlos, Information zu Schuldnerhilfe, Privatinsolvenz und P-Konto. Schuldnerberater helfen Ihre Belastung zu verringern - Schuldnerberatung Gnarrenburg
Wir erarbeiten in unserem ersten Gespräch mit Ihnen Ihre persönliche Situation. Wir sehen uns Ihre Ein- und Ausnahmen an. Wir zeigen Ihnen die möglichen Lösungswege (und die gibt es immer). Wir beantworten alle Ihre Fragen - Schuldnerhilfe Gnarrenburg
Bei der RFS Schuldenbereinigung finden Sie kompetente und freundlichen Ansprechpartner. Wir sind eine „zugelassene Stelle nach Inso §§ 305“.
Kostenlos Schuldner-Hotline: ☎ 0800 7245338
Mailkontakt: anfrage@rfs.gmbh
"Ihr Vorteil - Eine Rate für alle Schulden an eine Stelle!"
Es kommt immer mal wieder vor, dass das Jobcenter Geld zurück verlangt. Für Betroffene stellen sich dann gleich mehrere Fragen. Der Betrag, der einem Arbeitssuchenden zusteht, wird aufgrund seiner Lebensumstände berechnet. Wie hoch ist die Anzahl der zu versorgenden Personen? Wie gestaltet sich die individuelle Situation? Übt der Betroffene einen Nebenjob aus? Dies sind nur einige der Angaben, die bei der Antragstellung von dem Betroffenen gemacht und im Laufe der Zeit ständig aktualisiert werden müssen.
Bei Mietschulden besteht immer die Möglichkeit, dass der Schuldner seine Wohnung verliert. So droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete teilweise nicht bezahlt und der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist oder die Miete mehr als zwei Monate hintereinander teilweise nicht bezahlt wurde und die Mietrückstände höher als zwei Monate sind (§ 543 BGB). Zudem ist es für eine fristlose Kündigung ausreichend, wenn zwei Mal die gesamte Miete nicht bezahlt wurde. - Schuldnerhilfe Gnarrenburg -
Ähnlich wie Mietschulden stellen die sogenannten Stromschulden für Schuldner eine existenzielle Gefahr dar. Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Lieferung von Strom von enormer Bedeutung. Die Kostenen dafür sollten Verbraucher daher unbedingt vor allen anderen Schulden bezahlen, um eine Belieferung zu gewährleisten. Was viele Verbraucher aber nicht wissen ist, dass die wesentlichen Anschluss- und Lieferbedingungen bundeseinheitlich festgelegt sind. Insolvenzantrag mit Schuldnerberatung
Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie nun selbst berechnen! - Schuldnerberatung Gnarrenburg !
Unsere Hilfe und Schuldnerberatung bieten wir auch für die 12 Ortschaften der Gemeinde Gnarrenburg an: Augustendorf, Barkhausen, Brillit, Fahrendorf, Findorf, Glinstedt, Karlshöfen, Klenkendorf, Kuhstedt und Kuhstedtermoor sowie Langenhausen (mit Friedrichsdorf) - Schuldnerberatung Gnarrenburg
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Wenn es notwendig ist,helfen wir Ihnen bei Ihrer Verbraucherinsolvenz.
Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Paragraphendschungel des Insolvenzverfahrens sowie bei der Erhöhung Ihres Freibetrages auf dem Pfändungsschutzkonto.
Schuldner-Hotline: ☎ 0800 7245338
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