+ Sie haben längst den Überblick über Ihre Kosten verloren?
+ Ihre Schulden wachsen Ihnen über den Kopf und rauben Ihren Schlaf?
+ Sie haben sich übernommen und sind nun völlig verschuldet?
Die Schuldnerberatung verschafft Ihnen schnell den Überblick über Ihre aktuelle Situation. Sie zeigt Ihnen, wie Sie aus Ihrer Privatinsolvenz und Ihren Schulden rauskommen. Unsere Schuldnerberatung zeigt Ihnen auch, wie Sie mit Mahnung, Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen umgehen und gibt Ihnen dafür die notwendige Rechtssicherheit.
Als kompetente Schuldnerberatung stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Wir verhandeln mit den Gläubigern, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wir helfen Ihre monatliche Belastung zu verringern.
Schuldnerberatung bietet Schuldner-Hotline für Sittensen mit kostenloser Erstberatung. Privatinsolvenz und Schuldnerhilfe, schnelle Hilfe bei Schulden. Schuldnerberater helfen Selbständige bei Insolvenz, Schuldenfrei in 3 Jahre - Hotline Sittensen
Wir erarbeiten in unserem ersten Gespräch mit Ihnen Ihre persönliche Situation. Wir sehen uns Ihre Ein- und Ausnahmen an. Wir zeigen Ihnen die möglichen Lösungswege (und die gibt es immer). Wir beantworten alle Ihre Fragen - Schuldnerhilfe Sittensen
Bei der RAS Schuldenbereinigung finden Sie kompetente und freundlichen Ansprechpartner. Wir sind eine „zugelassene Person nach InsO §§ 305“.
Kostenlos Schuldner-Hotline: ☎ 0800 - 299 39 99
Mailkontakt: termin@anfrage-ras.de
"Ihr Vorteil - Eine Rate für alle Schulden an eine Stelle!"
Aufgrund der Coronakrise ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre verkürzt worden. Für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 eingereicht werden, wird das Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre verkürzt. Insolvenzberatung und Hilfe mit Informationen zum neuen 3-Jahre-Restschuldbefreiung. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und zur Verbraucherinsolvenz an sich - Privatinsolvenz Sittensen -
Rechnungen, Schulden können nicht mehr bezahlt werden? Diese Verfahrensart betrifft beruflich Selbständige oder ehemals beruflich Selbständige, wobei letztere mindestens 20 Gläubiger aufweisen oder/und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch im Regelinsolvenzverfahren wird die Restschuldbefreiung unter den gleichen Bedingungen und Zeitabschnitten erteilt.
Hier können wir helfen, wir beraten und Informieren Sie über ein Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und Freiberufler - Insolvenz Sittensen -
Es kommt immer mal wieder vor, dass das Jobcenter Geld zurück verlangt. Für Betroffene stellen sich dann gleich mehrere Fragen. Der Betrag, der einem Arbeitssuchenden zusteht, wird aufgrund seiner Lebensumstände berechnet. Wie hoch ist die Anzahl der zu versorgenden Personen? Wie gestaltet sich die individuelle Situation? Übt der Betroffene einen Nebenjob aus? Dies sind nur einige der Angaben, die bei der Antragstellung von dem Betroffenen gemacht und im Laufe der Zeit ständig aktualisiert werden müssen.
Bei Mietschulden besteht immer die Möglichkeit, dass der Schuldner seine Wohnung verliert. So droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete teilweise nicht bezahlt und der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist oder die Miete mehr als zwei Monate hintereinander teilweise nicht bezahlt wurde und die Mietrückstände höher als zwei Monate sind (§ 543 BGB). Zudem ist es für eine fristlose Kündigung ausreichend, wenn zwei Mal die gesamte Miete nicht bezahlt wurde. - Schuldnerhilfe Sittensen -
Ähnlich wie Mietschulden stellen die sogenannten Stromschulden für Schuldner eine existenzielle Gefahr dar. Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Lieferung von Strom von enormer Bedeutung. Die Kostenen dafür sollten Verbraucher daher unbedingt vor allen anderen Schulden bezahlen, um eine Belieferung zu gewährleisten. Was viele Verbraucher aber nicht wissen ist, dass die wesentlichen Anschluss- und Lieferbedingungen bundeseinheitlich festgelegt sind. Insolvenzantrag mit Schuldnerberatung
Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie nun selbst berechnen! - Schuldner-Hotline Sittensen !
Unsere Hilfe und Schuldnerberatung bieten wir nicht nur für die Samtgemeinde Sittensen an, sondern auch für alle umliegenden Gemeinden - Schuldner-Hotline Sittensen
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Wenn es notwendig ist,helfen wir Ihnen bei Ihrer Verbraucherinsolvenz.
Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Paragraphendschungel des Insolvenzverfahrens sowie bei der Erhöhung Ihres Freibetrages auf dem Pfändungsschutzkonto.
Schuldner-Hotline: ☎ 0800 - 299 39 99
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