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Darf ich mein Auto in der Insolvenz behalten? Wann eine Pfändung droht und wie Sie sie vermeiden.

Info zum Thema Auto

Insolvenz - Was wird aus meinem Auto?

Viele Schuldner haben ein Fahrzeug. Häufig stammt dieses noch aus den besseren Zeiten. Unter normalen Umständen fällt das Fahrzeug unabhängig vom Wert bei einer Insolvenz mit in die Insolvenzmasse. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu verhindern oder auch das bereits verpfändete Fahrzeug wieder zu bekommen.

Pfändung des Autos vermeiden

Falls das Fahrzeug zur Fortführung Ihres Berufes notwendig ist, wird dieses nicht verpfändet. Hierzu gehören beispielsweise Taxifahrer oder Vertreter. Auch wenn Sie im Schichtdienst tätig und Ihre Arbeitsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur schlecht zu erreichen ist, dürfen Sie Ihr Fahrzeug behalten. Seit dem Jahr 2010 gilt dies ebenfalls, wenn es für die Berufstätigkeit eines Familienmitgliedes notwendig ist. Des Weiteren können Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, wenn sie nachweisen können, dass sie das Fahrzeug aufgrund ihrer Behinderung zur Bestreitung des Lebensalltags benötigen, das Fahrzeug behalten - Insolvenz Auto
Der Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich auch Privatinsolvenzantrag) kann erst beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, wenn eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle, wie wir, das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt hat. Das übernehmen wir für Sie - Insolvenz Auto

Kann ich das Auto vorab verkaufen?

Wenn Sie das Auto bereits vor der Insolvenz an einen Bekannten verkauft haben, fällt es nicht in die Insolvenzmasse. Übertragungen an Verwandte im Verlaufe von 2 Jahren sind hingegen nicht zulässig. Sie können im Regel- oder Privatinsolvenzverfahren angefochten werden. Dasselbe gilt für Schenkungen oder Unter-Wert-Verkäufe im Zeitraum von 4 Jahren - Insolvenz Auto

Mein Fahrzeug wurde gepfändet

Wenn das Auto gepfändet wurde, sollten Sie mit dem Treuhänder sprechen und über einen Herauskauf verhandeln. In einem solchen Fall könnten Sie Ihr Auto behalten und beispielsweise in Raten aus dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte bezahlen. Oder ein Freund von Ihnen übernimmt den Kauf und lässt Sie mit dem Auto fahren (Die Versicherung können Sie auf Ihren Namen abschließen). Wichtig ist, dass wenn Sie während des Insolvenzverfahrens ein Auto kaufen, dieses wieder in die Insolvenzmasse fließt. Daher sollten Sie mit einem Neukauf bis zum Beginn der Wohlverhaltensperiode warten - Insolvenz Auto

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