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Immobilien

Was passiert mit Haus oder Wohnung in der Insolvenz und wie lässt sich die Immobilie retten?

Immobilien Hamburg in der Insolvenz

Einen besonderen Vermögenswert
Nicht nur für Schuldner stellen Immobilien ein Vermögenswert dar. Doch was passiert mit dieser bei einer Insolvenz? Normalerweise genießt die Immobilie in der Privatinsolvenz keinen besonderen Schutz (Vollstreckungsschutz). Vielmehr wird diese genauso behandelt, wie beispielsweise eine Lebensversicherung oder ein Sparbuch. Die Immobilie wird also verwertet und die Gläubiger hieraus befriedigt - Immobilien Hamburg

Bank erfährt von Zahlungsunfähigkeit

Wird die Immobilie noch über ein Darlehen finanziert, wird die Bank, sobald sie von der Zahlungsunfähigkeit erfährt, das Darlehen i. d. R. fristlos kündigen. Der Schuldner muss dann innerhalb von zwei Wochen die gesamte noch ausstehende Darlehnssumme zurückzahlen. Dies ist natürlich nur in den seltensten Fällen realisierbar.

Immobilie gehört beiden Ehegatten

Meist gehört das Eigenheim bei verheirateten Paaren beiden Teilen gleichermaßen. Dann wird meist auch der Kredit von beiden Parteien getragen. Dennoch spricht die Bank bei einer Privatinsolvenz die Kündigung gegenüber beiden Ehegatten aus. So wird der „gesunde“ Ehegatte mit in die Insolvenz gerissen - Immobilien Hamburg

Wie kann ich meine Immobilie retten?

Um die Immobilie zu erhalten, kann der Ehegatte eine komplett neue Finanzierung abschließen und dem Insolvenzverwalter den Miteigentumsanteil bzw. das Volleigentum abkaufen. Dies machen Sie am besten bei einer anderen Bank. Der insolvente Ehepartner ist somit aus dem Darlehnsvertrag raus und haftet nicht mehr. Hierbei sollten Sie sich unbedingt von einer Schuldnerberatung beraten lassen. Denn das Herauslösen des Eigenheims aus der Insolvenzmasse stellt eine juristische Gradwanderung dar, die sehr heikel ist. Im besten Fall können Sie so die Immobilie retten und weiterhin dort wohnen - Immobilien Hamburg

Die Verwertung

Im Falle einer Verwertung wird die Immobilie zwangsversteigert oder über einen freihändigen Verkauf veräußert. Die Zwangsversteigerung ist meist ein langwieriges, bürokratisches Verfahren. Zudem wird meist ein geringerer Kaufpreis erzielt, als im freihändigen Verkauf. Außerdem wird hierdurch das Insolvenzverfahren verzögert. Der Insolvenzverwalter und die finanzierende Bank einigen sich daher meist auf einen freihändigen Verkauf. Egal welcher Weg gewählt wird, sobald die Immobilie versteigert oder verkauft wurde muss der Schuldner aus dieser ausziehen - Immobilien Hamburg

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