Restschuldbefreiung
Am Ende der Insolvenz steht die Restschuldbefreiung. Voraussetzungen und Folgen im Überblick.
Die Restschuldbefreiung in Hamburg
Was beinhaltet die Restschuldbefreiung?
Die Voraussetzungen
- wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt sein,
- Kredite oder öffentliche Mittel rechtswidrig erschlichen haben,
- innerhalb einer zehn Jahres Frist vor Stellung des Antrags bereits eine Restschuldbefreiung erlangt haben oder diese nach §§ 296 oder 297 InsO versagt worden sein,
- verschwenderisch gehandelt haben oder Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt oder falsche Angaben gemacht haben - Restschuldbefreiung Hamburg
Die Folgen
Restschulden werden zu unvollkommenen Verbindlichkeiten
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Privatinsolvenz
Seit der Reform dauert die Privatinsolvenz für Verbraucher nur noch drei Jahre. Danach erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.
mehr dazu lesen →Regelinsolvenz
Die Firma ist zahlungsunfähig? Die Regelinsolvenz ist das Verfahren für Selbstständige, Freiberufler und Gesellschaften - teils auch für ehemalige Selbstständige.
mehr zum thema →Sanierung
Für Anträge ab dem 1.10.2020 dauert das Restschuldbefreiungsverfahren nur noch drei Jahre - für alle Schuldner.
mehr zum thema →Schuldnerhilfe
Oft geht es auch ohne Insolvenz. Im ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Lage und die nächsten Schritte.
mehr dazu lesen →Onlineberatung
Beratung bequem von zu Hause: Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und finden gemeinsam eine Lösung.
mehr zum thema →P-Konto
Das P-Konto schützt jeden Monat einen Grundfreibetrag. Mit Nachweisen lassen sich weitere Beträge freigeben.
mehr zum thema →Kostenlose Erstberatung anfragen
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☎ 040 - 2984 1407 77kontakt@schuldnerberatunghamburg.comRA Schuldnerberatung Hamburg - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Vierlandenstraße 31, 21029 Hamburg