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Schuldnerberaterin erklärt verschuldetem Paar die Gesetze und den Ablauf einer Regelinsolvenz Hamburg

Regelinsolvenz Regelinsolvenzverfahren Information

Schuldenbereinigung mit professionell ausgebildeten Berater - Regelinsolvenz

Regelinsolvenz

Wer wir sind? Wir sind ein Team von Spezialisten, die seit langen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können.

Regelinsolvenzverfahren

Diese Verfahrensart betrifft beruflich Selbständige oder ehemals beruflich Selbständige, wobei letztere mindestens 20 Gläubiger aufweisen oder/und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch für juristische Personen wie z.B. einer GmbH ist diese Verfahrensart anzuwenden. Das Regelinsolvenzverfahren unterscheidet sich aus der Sicht des Schuldners dadurch, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht erforderlich ist, sondern im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder/und Überschuldung sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Dies ist insbesondere für den Schuldner dann von Vorteil, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Schuldenbereinigungsplan von vorherein keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Das Regelinsolvenzverfahren sieht im Abschnitt der Entscheidung über den Insolvenzantrag auch kein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren vor. Wenn der Schuldner seinen Gläubigern dennoch ein Regulierungsangebot unterbreiten will, kann das nur nach Verfahrenseröffnung durch einen Insolvenzplan geschehen. Auch im Regelinsolvenzverfahren wird die Restschuldbefreiung unter den gleichen Bedingungen und Zeitabschnitten erteilt, wie im Verbraucherinsolvenzverfahren, sofern es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt.

Insolvenzplanverfahren

Auch in einem laufenden Insolvenzverfahren, sowohl bei der Verbraucher- als auch bei der Regelinsolvenz besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Gläubigern ein Regulierungsangebot zu unterbreiten, z.B. eine Einmalzahlung, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt wird, welche zwar die Gläubiger nur zu einem Bruchteil befriedigt, jedoch zahlungsmäßig besser stellt, als wenn das Verfahren normal durchlaufen würde. Dies geschieht dann in Form eines sog. Insolvenzplans. Hierfür ist eine Mehrzahl an Zustimmungen der Gläubiger erforderlich, welche Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben. Mit Zustandekommen eines Insolvenzplans, wobei das Insolvenzgericht dies durch Beschuss feststellt, ist der Schuldner sofort schuldenfrei.

Der Vergleichsvorschlag

Was zu beachten ist:
Der Vergleichsvorschlag ist Ihr Angebot an die Gläubiger, das angenommen oder abgelehnt aber nicht abgewandelt werden kann.

Eigensicherung und Sicherung unterhaltsberechtigter Personen gehen vor.

Der Vergleichsbetrag muss über die gesamte Laufzeit des Vergleichs realistisch leistbar sein.