
Pfändungsschutzkonto eröffnen - Geld sicher Kontopfändung?
Schuldenfrei ohne Wartezeit
Pfändungsschutzkonto Hamburg - P-Konto
„Schützen Sie ihr Girokonto vor Pfändungen!”
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Rechtsanspruch, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, führen zu lassen. Ein P-Konto ist ebenfalls ein Girokonto, mit dem der normale Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Zusätzlich bietet es aber völlig unbürokratisch Schutz bei einer Kontopfändung. So sind Arbeitseinkommen, Renten und/oder Sozialleistungen ebenso geschützt wie finanzielle Unterstützungen durch Dritte - Pfändungsschutzkonto Hamburg
Ihr Freibetrag - Pfändungsschutz
Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 1.499,99 Euro. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht Ihnen Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu Ihrem Konto, können also Überweisungen ausführen lassen.
Ein P-Konto kann nur auf den Namen einer Person geführt werden, nämlich als sogenanntes Einzelkonto. Wenn mit einer Pfändung zu rechnen ist, sollte beispielsweise jeder Kontoberechtigte eines Gemeinschaftskontos, ein eigenes Einzelgirokonto eröffnen. Anschließend kann dann jeweils die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgen. Aber Achtung: Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Ob das tatsächlich so ist, kann überprüft werden. Mit Falschangaben macht man sich hier schnell strafbar!
Pfändungsschutzbescheinigung
Eine Pfändungsschutzbescheinigung stellen wir ausschließlich für unsere Kunden aus. Hintergrund ist, dass wir nicht einfach so eine Bescheinigung ausstellen dürfen, sondern dafür viele Dinge erfragen müssen. Zudem sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Unterlagen jahrelang aufzubewahren.
Sie können eine Pfändungsschutzbescheinigung ausstellen lassen von
- ihrem Arbeitgeber
- ihrem Jobcenter
- einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle der Caritas oder Diakonie
- einem Rechtsanwalt - gegebenenfalls „kostenpflichtig“
Ein guter Rat der Verbraucherzentrale:
“ Wenden Sie sich bei Schulden an einen spezialisierten Rechtsanwalt.”
Wir sehen das genauso.
Schutz erweitern - Mit Bescheinigungen
Es ist möglich, weitere Beträge auf dem P-Konto schützen zu lassen. Dazu gehören beispielsweise Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen für Ehegatten/Kinder oder bestimmte Sozialleistungen. Voraussetzung für diesen erweiterten Pfändungsschutz ist allerdings, dass Sie (als KontoinhaberIn) der Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um solche geschützten Freibeträge oder Geldeingänge handelt - Pfändungsschutzkonto Hamburg
Eine solche Bescheinigung können Sie sich ausstellen lassen von
- ihrem Arbeitgeber
- ihrem Sozialleistungsträger
- einer anerkannten Schuldner-Beratungsstelle
- einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens

Hilfe bei Schulden von Schuldnerberater
Der erste Beratungstermin mit einem unserer erfahrenen Schuldenberater ist für Sie kostenfrei. In diesem ersten Gespräch wollen wir Ihre persönliche Situation klären. Dazu sehen wir uns gemeinsam Ihre Ein- und Ausnahmen an. Wir beantworten alle Ihre Fragen. Anschließend besprechen wir mögliche Lösungswege - die gibt es nämlich immer - Schuldnerberater Hamburg