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Selbstständige Frau hängt kraftlos über Sofarückenlehne, mit hoffungslosen Blick auf den Laptopmonitor, der ihren wachsenden Schuldenberg mit drohender Privatinsolvenz anzeigt.

Privatinsolvenz anmelden

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Wenn das Leben aus der Bahn gerät: Wege aus der Schuldenfalle

In unserer heutigen Zeit sind Kredite alltäglich – nicht nur für Haus oder Auto, sondern auch für Fernseher, Möbel oder das neue Smartphone. Solange alles läuft, werden Raten pünktlich bezahlt. Doch das Leben ist unvorhersehbar: Ein plötzlicher Jobverlust, gesundheitliche Probleme oder familiäre Krisen – und plötzlich reicht das Einkommen nicht mehr aus.

Die Folge: Rechnungen bleiben liegen, Mahnungen häufen sich, der finanzielle Druck wächst.

Was bedeutet Überschuldung?

Überschuldung liegt dann vor, wenn Sie Ihre laufenden Lebenshaltungskosten und bestehenden Schulden nicht mehr aus eigener Kraft begleichen können. Ein Zustand, der nicht nur Ihre Finanzen belastet, sondern auch Ihre seelische Gesundheit.

Aber Sie sind nicht allein – und es gibt einen Ausweg.

Der letzte Schritt kann ein Neuanfang sein: Privatinsolvenz

Wenn alle außergerichtlichen Lösungsversuche scheitern, bietet die Privatinsolvenz eine neue Chance. Sie ermöglicht Ihnen, Schritt für Schritt schuldenfrei zu werden und wieder durchzuatmen. Am Ende steht die Restschuldbefreiung – und damit ein Neuanfang ohne Schuldenlast.

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Privatinsolvenz: Was Sie wissen müssen, bevor Sie den Schritt wagen

Eine Privatinsolvenz ist mehr als ein rechtlicher Vorgang – sie ist die Chance auf einen echten Neuanfang. Für viele Menschen in finanzieller Schieflage bedeutet sie den ersten Schritt in ein Leben ohne Schulden, ohne ständigen Druck und ohne Angst vor der Zukunft. Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung – und damit die Möglichkeit, das Kapitel der Überschuldung endgültig zu schließen.

Bevor Sie diesen Weg beschreiten können, sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen werden. Diesen Schritt bestätigen wir als erfahrene und nach § 305 InsO zugelassene Rechtsanwaltskanzlei gerne für Sie.

Erst im Anschluss kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden – zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen. Diese sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für einen erfolgreichen Verlauf.

Unser Versprechen an Sie: Wir begleiten Sie von Anfang an – kompetent, diskret und auf Augenhöhe. Gemeinsam gehen wir den Weg in Ihre schuldenfreie Zukunft.

Warum ein außergerichtlicher Einigungsversuch der erste Schritt zur Privatinsolvenz ist

Bevor Sie den Weg der Privatinsolvenz gehen können, ist ein ganz entscheidender Schritt vorgeschrieben: der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Dieser Schritt soll zeigen, dass alles unternommen wurde, um die Schulden ohne Gericht zu regeln – ein letzter Versuch, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen.

Dazu wird gemeinsam mit einer geeigneten Stelle – wie einem Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle – ein konkreter Plan zur Rückzahlung der Schulden entwickelt. Dieser wird dann den Gläubigern vorgelegt. Stimmen diese dem Vorschlag nicht zu, ist der Weg für die Privatinsolvenz frei.

Das offizielle Scheitern dieses Vergleichs muss bescheinigt werden. Wichtig: Auf dieser Bescheinigung muss das genaue Datum vermerkt sein, an dem der Einigungsversuch gescheitert ist. Ab diesem Tag haben Sie sechs Monate Zeit, den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Wird diese Frist versäumt, muss der gesamte Einigungsprozess erneut durchgeführt werden.

Wir sind für Sie da – professionell, verständnisvoll und ohne lange Wartezeiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Privatinsolvenz?

Unerwartete Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder familiäre Veränderungen können schnell zu einer finanziellen Schieflage führen. Wenn Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu begleichen, und eine Einigung mit den Gläubigern scheitert, ist die Privatinsolvenz oft der sinnvollste Weg.

Was ist vor dem Insolvenzantrag zu beachten?

  • Rückzahlungsplan: Im Rahmen des Einigungsversuchs wird ein Plan zur Rückzahlung Ihrer Schulden erstellt.
  • Fristen: Wird dieser Plan abgelehnt, benötigen Sie eine schriftliche Bescheinigung mit Datumsangabe. Ab diesem Datum haben Sie sechs Monate Zeit für den Insolvenzantrag.

Wir begleiten Sie – Schritt für Schritt

Unsere erfahrenen Schuldnerberater unterstützen Sie persönlich und professionell:

  • Prüfung Ihrer Voraussetzungen
  • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Begleitung bis zur Restschuldbefreiung
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Ihr Wegbegleiter in der Privatinsolvenz – Kompetent. Verständlich. Auf Augenhöhe.

Wenn der Schuldenberg wächst und der Ausweg nicht mehr sichtbar scheint, sind wir an Ihrer Seite. Mit Empathie, Fachwissen und langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren der Privatinsolvenz.

  • Individuelle Vergleichsverhandlungen: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und versuchen, außergerichtlich eine tragbare Lösung für Sie zu erzielen.
  • Rechtssichere Bescheinigung: Sollte keine Einigung möglich sein, stellen wir die gesetzlich notwendige Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs aus.
  • Umfassende Aufklärung: Wir erklären Ihnen in verständlicher Sprache, was eine Privatinsolvenz bedeutet und was Sie erwartet.
  • Beratung zur Restschuldbefreiung: Wir beantworten Ihre Fragen zur Restschuldbefreiung und begleiten Sie bis zum schuldenfreien Neuanfang.
  • Wissen, was wichtig ist: Sie erfahren von uns alles über Ihre Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) während des Verfahrens.
  • Begleitung beim Insolvenzantrag: Von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite.

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Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?

Grundsätzlich kann jede Privatperson eine Privatinsolvenz anmelden – unabhängig davon, ob sie berufstätig, arbeitslos, Rentner, Hausfrau oder ALG II-Empfänger ist. Auch ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland haben Anspruch auf das Verfahren. Für Selbstständige ist die Privatinsolvenz nicht möglich – sie müssen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Ehemals Selbstständige können eine Privatinsolvenz beantragen, wenn folgende Bedingungen nach § 304 InsO erfüllt sind: Die Selbstständigkeit wurde vollständig beendet und das Gewerbe abgemeldet. Es bestehen nicht mehr als 19 Gläubiger. Es liegen keine Forderungen von früheren Angestellten vor (z.B. offene Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge).

Wo wird der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt?

Zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Dort ist auch das Insolvenzgericht angesiedelt. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand, also der Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Welche Unterlagen werden für den Insolvenzantrag benötigt?

Der Antrag auf Privatinsolvenz ist umfangreich und besteht aus mehreren Formularen und Anlagen. Folgende Unterlagen sind erforderlich: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Gründe für das Scheitern des Vergleichs Personalbogen mit allen relevanten Angaben zur Person Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis Gläubiger- und Forderungsverzeichnis Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren Antrag auf Verfahrenskostenstundung Da beim Insolvenzantrag viele formale und rechtliche Aspekte zu beachten sind, unterstützen wir Sie gerne bei der vollständigen Antragstellung – professionell und rechtssicher.

Was tun bei einem Fremdantrag durch einen Gläubiger?

Manche Gläubiger – insbesondere öffentliche Stellen wie Finanzamt, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften – können ein Insolvenzverfahren gegen Sie einleiten. In diesem Fall spricht man von einem Fremdantrag. Wenn Sie einen solchen erhalten, sollten Sie sofort handeln: Prüfen Sie, ob Sie durch Zahlung den Antrag noch abwenden können. Falls Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind, müssen Sie unbedingt einen eigenen Antrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.

⚠️ Ohne Ihren eigenen Antrag wird das Verfahren ohne Restschuldbefreiung durchgeführt – das bedeutet, Ihre Schulden bleiben bestehen! Lassen Sie sich von uns beraten – kostenlos, vertraulich und erfahren. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Erstberatungstermin!

Privatinsolvenz – Wann beginnt sie und wie endet sie?

Die Privatinsolvenz beginnt mit der offiziellen Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht. Voraussetzung dafür ist der vorherige Versuch, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dieser Versuch muss gescheitert und schriftlich bestätigt worden sein.

Nach Prüfung der Unterlagen eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Gleichzeitig beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel drei Jahre dauert (für Anträge ab dem 1.10.2020). In dieser Zeit verpflichtet sich der Schuldner, pfändbares Einkommen abzugeben, sich um eine Beschäftigung zu bemühen und keine neuen Schulden zu machen.

Die Privatinsolvenz endet mit der Restschuldbefreiung, sofern der Schuldner alle Auflagen erfüllt hat. Mit dieser Entscheidung des Gerichts wird er von seinen verbliebenen Schulden befreit und erhält die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Sie haben Fragen zum Ablauf der Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und vertraulich. Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Schuldnerberaterin erklärt den Weg für die Schuldenregulierung Schuldnerhilfe Hamburg

Hilfe bei Schulden von Schuldnerberater

Der erste Beratungstermin mit einem unserer erfahrenen Schuldenberater ist für Sie kostenfrei. In diesem ersten Gespräch wollen wir Ihre persönliche Situation klären. Dazu sehen wir uns gemeinsam Ihre Ein- und Ausnahmen an. Wir beantworten alle Ihre Fragen. Anschließend besprechen wir mögliche Lösungswege - die gibt es nämlich immer - Schuldnerberater Hamburg

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